Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf der Basis der im Anhörungsverfahren gemachten Angaben der Blue Energy Group AG bis auf Weiteres keine weiteren Schritte veranlasst. Die Verpflichtung der Blue Energy Group AG, das gegenständliche Angebot zu unterlassen, besteht weiter fort. In diesem Zusammenhang hat die Blue Energy Group AG ihre Compliance-Prozesse angepasst.
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